Beamtenumzüge nach BUKG in Nürnberg
Wenn Bundesbedienstete versetzt werden oder ein Positionswechsel mit einem Standortwechsel verbunden ist, greift in der Regel das Bundesumzugskostengesetz – das BUKG. Das heißt, die umziehenden Beamten haben einen Anspruch auf eine Vergütung. Dank umfangreicher Expertise empfiehlt es sich, für Beamtenumzüge Ihr Umzugsunternehmen aus Nürnberg – JEAN WÖLFEL – zu engagieren. So gehen Sie sicher, dass sowohl alles rund um Verpacken und Transport problemlos abläuft, als auch alle Vorschriften korrekt beachtet und erfüllt werden.
Ihre Profis für Beamtenumzüge: JEAN WÖLFEL
Wir blicken auf eine langjährige Erfahrung zurück, Bundesbeamte bei ihrem Umzug zu unterstützen. Dadurch sind wir mit dem fruchtbaren Umgang mit den entsprechenden Behörden vertraut. Zudem kennen wir alle Vorschriften und Vorteile, die das BUKG betreffen, und können Ihnen eine fachgerechte Umsetzung des Beamtenumzugs zusichern.
Zusätzlich zu den Serviceleistungen, die den generellen Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz betreffen, übernehmen wir auch weitere notwendige Arbeiten für Sie wie beispielsweise die Möbelmontage, das Ein- und Auspacken Ihrer Güter oder den Ab- und Einbau Ihrer Küche. Einen Überblick über unsere Leistungen können Sie sich auf unserer Website machen – wir informieren Sie allerdings auch gerne persönlich
Umfassende Beratung vom Umzugs-Profi
Da es sich bei Beamtenumzügen um eine Sonderform des Umzugs handelt, wenden Sie sich am besten –noch bevor Sie mit den Planungen starten – an uns! Wir können Ihnen direkt mitteilen, auf was Sie zu achten haben und aus welchen Paragraphen des BUKG Sie welche Vorteile ziehen können. Gerne bieten wir Ihnen eine Beratung vor Ort an – unser kompetentes Team berät Sie umfangreich und mit dem nötigen Know-how!